Kann man aber genau dies heute bei den Kindergartengebühren tatsächlich behaupten? Meiner Ansicht nach waren wir gemeinsam bislang immer zu Recht stolz auf das umfangreiche städtische Angebot im Rahmen der Kinderbetreuung – und können dies auch weiterhin sein. Man kann also keinesfalls behaupten, dass wir das Geld mit vollen Händen für irgendeinen Unsinn raushauen.
Die Gebührenerhöhung, über die wir heute sprechen, beruht alleine auf den Lohnerhöhungen aus 2016 und 2017. Ich kann sogar verstehen, wenn Eltern, die im Tarifkonflikt 2016 für eine Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher auf die Straße gegangen sind, sich nun über die Gebührenerhöhung beklagen.
Aber welche anderen Möglichkeiten haben wir denn? Von der immer wieder vom Land geforderten Drittelfinanzierung, also 1/3 Land, 1/3 Kommune und 1/3 Eltern, sind wir weit entfernt. Gerade einmal knapp 20% der Kosten werden über die Kindergartengebühren durch die Eltern getragen. Die Unterdeckung finanzieren wir durch allgemeine Steuern bzw. durch Kreditaufnahme. Würden wir jetzt z.B. die Grundsteuer erneut erhöhen, käme gleich der Vorwurf, wir würden die Grundeigentümer abzocken.
Zudem sitzt uns der Regierungspräsident im Nacken, damit wir die Gebühren auskömmlich gestalten. Andernfalls gibt es keine Haushaltsgenehmigung. Natürlich wäre es schön, wenn es zu einer Befreiung der Elternbeiträge käme und diese über den Landes- bzw. Bundeshaushalt refinanziert würden. Was bei Nehmerländern im Länderfinanzausgleich funktioniert, muss doch auch bei Geberländern möglich sein. Solange dies aber nicht der Fall ist, bleibt uns nichts anderes übrig, als die unausweichlichen Kostensteigerungen durch Gebührenerhöhungen auszugleichen. Damit schließen wir niemanden von der Kindergartenbenutzung aus. Ist nämlich eine Familie nicht leistungsfähig, springt die Stadt bei den Kosten ein.
Die neuerliche Erhöhung zeigt uns aber auch, wie wichtig es ist, dass wir über unsere Standards bei der Kinderbetreuung ins Gespräch kommen. Dies wurde bereits im Jugendhilfeausschuss angestoßen. Dort gehört auch die Diskussion über die Auswirkungen für die sog. Bambini-Regelung aus Tz. 2 der Beschlussvorlage hin. Deshalb steige ich hier auch nicht in dieses Thema ein.
Hinsichtlich der Tz. 1 und 3 bitte ich Sie um Zustimmung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.