Die Gesetzesinitiative der Linken sieht die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor. Dieser Weg kann aber nur beschritten werden, wenn auf Grund des Konnexitätsprinzips vom Land zusätzliche Steuermittel bereitgestellt werden. Hier ist das Land am Zuge! Hier werden die Stellschrauben zur Finanzierung gestellt!
Erwähnen muss ich hier, dass der SPD Unterbezirk Lahn-Dill bereits im vergangenen Jahr eine Initiative ergriffen hat, die darauf zielt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und den Kommunen eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln zu ermöglichen.
Eine nicht unerhebliche Problematik ist die Behandlung der „Altanlieger“. Diese müssen bei einem Umstieg von einem einmaligen auf einen wiederkehrenden Beitrag gerecht behandelt werden.
Hier rufe ich in Erinnerung, dass die Verwaltung der Stadt Wetzlar zurzeit prüft, wie ein Modell mit wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Wetzlar aussehen könnte. Und dabei spielen die Altanlieger eine große Rolle.
Ins Auge gefasst werden muss auch der Fall, dass es bei der bisherigen Abgaberegelung bleibt.

Hier muss es Änderungen geben:

  1. Das Hessische Kommunale Abgabengesetz muss dahingehend geändert werden, dass die Ratenzahlung, die bisher auf 5 Jahre beschränkt ist, verlängert wird.
  2. Einen festen Stundungszinssatz, zurzeit 6%, darf es nicht geben, vielmehr muss sich an einem zu bestimmenden Referenzwert orientiert werden.
  3. Auch sollten die für die Straßenbaumaßnahmen gewährten staatlichen Zuschüsse anteilig auf die Anlieger umgelegt werden.

Mit dieser Resolution wird der Magistrat aufgefordert, sich bei jeder Stellungnahme zum Straßenbeitragsrecht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens an dem Inhalt dieser Resolution zu orientieren.

Christa Lefèvre