Da geht es um Fragen, wie viele Gäste erwartet werden, ob Pyrotechnik abgebrannt werden soll u.ä. Danach erhalte ich Auflagen. Und erst wenn ich diese erfüllt habe, bekomme ich den Saal. In dieser Situation ist es schwer vermittelbar, wenn die NPD bevorzugt würde und eben nicht alle Auflagen erfüllen müsste, wie z.B. die Vorlage einer Haftpflichtversicherung und den Nachweis eines Sanitätsdienstes.

 

Jetzt kann Herr Dr. Bohn einwenden, dass die NPD ja alles erfüllt hätte. Ob dies so ist, wird gerade durch unabhängige Gerichte geklärt, welche auch der NPD durch unser Grundgesetz garantiert werden. Übrigens ein Grundgesetz, bei dem Herr Dr. Bohn immer wieder Zweifel äußert, ob es denn wirksam ist. Hier kann ich Ihnen nur zurufen: Hören Sie auf, über Rechtsverletzungen zu jammern, solange Sie es nicht schaffen, sich klar und eindeutig zu unserem Grundgesetz und unseren Rechtsstaat zu bekennen. Denn ohne unser Grundgesetz, gibt es keinen Rechtsstaat und damit auch keine Rechtspositionen, deren Verletzung man geltend machen könnte.
Zurück zum Thema: Was müsste ein Verein denn, so frage ich mich, unternehmen, dass er vergleichbare Konditionen wie die NPD erhält? Wir schwimmen doch schon auf der äußerst linken Bahn im Hallenbad, der Bahn 8. Müsste der Magistrat vielleicht den Fragebogen für Vereine anpassen? Neue Frage 1: Ist ihr Verein verfassungsfeindlich, aber nicht verboten? Wenn ja, bitte Saalschlüssel beim Magistrat abholen. Wenn nein, bitte den Fragebogen ordentlich ausfüllen, sonst gibt es den Saal nicht. Um an dieser Stelle einmal Frau Nahles von der SPD zu zitieren: „Das ist doch Blödsinn“. Das kann doch nicht ernsthaft gewollt sein. Und deshalb ist die Tz. 1 des Antrages auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes völlig richtig.
Anders verhält es sich hingegen mit der Tz. 2. Hier ist meiner Meinung nach eine zeitliche Überholung eingetreten. Die geforderten Maßnahmen, wurden schon längst vom Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Regierungspräsidium angeregt und werden dort nun geprüft. Damit hat sich die Tz. 2 erledigt.
Bei einer getrennten Abstimmung zur TOP 4 werden wir deshalb der Tz. 1 zustimmen und die Tz. 2 ablehnen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.