Redebeitrag
am 23.05.2019 in der Stadtverordnentenversammlung
von Dr. Andreas Viertelhausen
zu dem Antrag der NPD
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher.
Meine Damen und Herren.
der Antrag der NPD ist aus drei Gründen heraus abzulehnen:
Er ist schlecht recherchiert.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind zu unbestimmt.
Zudem gibt es bereits Fördersysteme.
Er ist schlecht recherchiert, weil er nicht alle in Wetzlar aktiven Hilfsorganisationen benennt. Neben den freiwilligen Feuerwehren, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Technischen Hilfswerk, sind zumindest noch der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe, der Arbeitersamariterbund und die DLRG zu erwähnen. Den im Antrag aufgeführten Deutschen Lebensretterbund gibt es dagegen allenfalls in Neuschwabenland, jedoch nicht in Wetzlar und der restlichen realen Welt.
Weiterhin sind die Anspruchsvoraussetzungen zu unbestimmt, da nicht klar wird, wer mit aktiven Rettungskräften gemeint sein soll. Reicht es aus Mitglied zu sein? Muss man der Einsatzabteilung angehören? Muss man gar in Einsätzen gewesen sein? Zählt die Ausbildung künftiger Rettungskräfte bereits mit dazu? Wie geht man mit Katastrophenschutzeinheiten um, die hoffentlich im gesamten Jahr nur Übungseinheiten hatten? Das sind nur einige durch den Antrag unbeantwortete Fragen.
Zudem gibt es bereits Fördersysteme. Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren haben bereits freien Eintritt in die Bäder. Ebenso können die Mitglieder der DLRG – wie bei allen anderen schwimmsporttreibenden Vereinen auch – kostenlos zum Besuch der Trainingsangebote in die Bäder. Auch Inhaber der JuLeiCa steht freier Eintritt zu. Darüber hinaus gibt es noch die Ehrenamts-Card und die Wetzlar-Card. Dies sollte ausreichend sein.
Ich bitte Sie deshalb um Ablehnung des Antrages.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.